Wie kann die Gesellschaft besser geschützt werden, wenn von psychisch auffälligen Menschen eine dauerhafte Gefahr ausgeht? Diese Frage beschäftigt Politik, Polizei und Kommunen seit Langem. Nicht zuletzt der Fall Friedland hat deutlich gemacht, was passiert, wenn Behörden nicht ausreichend zusammenarbeiten und Informationen nicht geteilt werden dürfen. Während die rot-grüne Landesregierung ihre angekündigte Reform des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke (PsychKG) bisher nicht umgesetzt hat, legen wir als CDU-Landtagsfraktion nun einen eigenen Gesetzentwurf vor – für mehr Sicherheit, klarere Abläufe und besseren Schutz für alle Beteiligten und schließen damit Sicherheitslücken, bevor aus Gefahr Gewalt wird.

Unser Ziel ist ein rechtssicheres und praxisnahes Gesetz, das sowohl die Rechte der Betroffenen wahrt als auch die Bevölkerung schützt. Bislang kann eine Person nur dann zwangsweise in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihr „eine gegenwärtige erhebliche Gefahr“ ausgeht – also eine akute, sichtbare Bedrohung vorliegt. Diese Regelung greift jedoch zu kurz. Immer wieder kommt es zu Gewalttaten, die sich nicht angekündigt haben, obwohl bereits zuvor eine ständige Gefährdung bestand.

Deshalb wollen wir das Gesetz so anpassen, dass künftig auch eine sogenannte „Dauergefahr“ berücksichtigt wird. Das bedeutet: Wenn dauerhaft zu erwarten ist, dass von einer Person jederzeit eine erhebliche Gefahr für andere ausgehen kann, soll eine verpflichtende Einweisung möglich sein – bevor es zu einem Schaden kommt. Damit stärken wir die Handlungsfähigkeit der Behörden und schaffen klare rechtliche Grundlagen, um frühzeitig zu reagieren, statt erst nach einer Eskalation.

Ebenso wichtig ist eine verlässliche Informationskette zwischen Kliniken, Polizei und Kommunen. Wir schlagen vor, dass die örtlichen Polizeibehörden und Ordnungsämter künftig informiert werden, wenn eine Person mit wiederholten Gefährdungen eingewiesen oder entlassen wird. Diese Informationen sollen befristet gespeichert werden dürfen, um bei Bedarf rechtzeitig handeln zu können. Ergänzend soll es eine gesetzlich verankerte Möglichkeit der Gefährderansprache geben – das heißt: Behörden dürfen den Kontakt zu Betroffenen suchen, um ihnen Hilfe anzubieten oder präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Auch die Kontroll- und Beratungsstrukturen sollen gestärkt werden. Der Landespsychiatrieausschuss und die Besuchskommissionen sollen künftig regelmäßige Berichte erhalten und verbindlich über die Behebung gemeldeter Mängel informiert werden. Damit schaffen wir mehr Transparenz, Qualitätssicherung und Vertrauen in die psychiatrische Versorgung.

Ein modernes PsychKG muss Sicherheit und Menschlichkeit miteinander verbinden. Unser Vorschlag orientiert sich an bewährten Regelungen aus anderen Bundesländern wie Hessen und Bayern, geht aber gezielt auf die Bedürfnisse Niedersachsens ein. Wir wollen ein Gesetz, das Verantwortung übernimmt – für Betroffene, für die Behörden vor Ort und für die Menschen, die auf ein funktionierendes Schutzsystem vertrauen dürfen.