Illegale Migration zu begrenzen ist möglich. Das zeigt der klare Kurswechsel auf Bundesebene: Innerhalb weniger Monate ist die Zahl der Asylanträge deutlich gesunken – um bis zu 55 Prozent. Möglich wurde das durch konsequentere Grenzkontrollen, schnellere Verfahren, klare Regeln beim Familiennachzug und vor allem durch eine verlässliche Durchsetzung des geltenden Rechts. Ordnung und Integration gehören dabei untrennbar zusammen – Integration kann nur gelingen, wenn klar ist, dass der deutsche Pass am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses steht und nicht dessen Anfang bildet.
In Niedersachsen allerdings bleibt die Lage angespannt. Schwere Straftaten wie zuletzt in Friedland machen schmerzhaft deutlich, welche Risiken entstehen, wenn ausreisepflichtige Personen über Jahre im System verbleiben, Rückführungen scheitern oder Zuständigkeiten unklar sind. Rückführungen sind zu langsam, zu wenig koordiniert und nicht ausreichend zentral organisiert. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und belastet Kommunen wie Sicherheitsbehörden gleichermaßen. Ein zentrales Problem ist die Zersplitterung der Zuständigkeiten – insbesondere bei sogenannten Dublin-Fällen und bei illegaler Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union. Während der Bund mit dem geplanten GEAS-Anpassungsgesetz neue Instrumente schafft, um Verfahren zu beschleunigen und Rückführungen konsequenter umzusetzen, droht Niedersachsen erneut ins Hintertreffen zu geraten, wenn diese Möglichkeiten nicht aktiv genutzt werden.
Genau hier setzen wir als CDU-Fraktion an. Mit unserem Antrag fordern wir, dass Niedersachsen frühzeitig die Voraussetzungen schafft, um Sekundärmigrationszentren einzurichten. Diese spezialisierten Einrichtungen ermöglichen eine zentrale Unterbringung und Bearbeitung von Personen, deren Asylverfahren nicht in Deutschland geführt werden darf. Sie verhindern das Untertauchen, beschleunigen behördliche Abläufe und sorgen dafür, dass Dublin-Überstellungen rechtssicher und zügig umgesetzt werden können. Dazu gehört auch, den veralteten Rückführungserlass grundlegend zu überarbeiten und an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss das Land auch tatsächlich verlassen. „Wege ins Bleiberecht“ für Geduldete setzen hier das falsche Signal. Duldung ist kein Aufenthaltsrecht – alles andere beschädigt die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
Ebenso notwendig ist es, ausreichend Abschiebungshaftplätze bereitzustellen und die neuen Möglichkeiten des Bundes konsequent umzusetzen. Nur wenn Verfahren beschleunigt, Zuständigkeiten gebündelt und Entscheidungen auch vollzogen werden, kann Migration wirksam gesteuert werden. Unser Ziel ist eine Migrationspolitik, die humanitär bleibt, aber klar und deutlich in der Anwendung und im Sinne des Rechtsstaates ist. Eine Wende in der Migrationspolitik ist auch auf Landesebene möglich – wenn der politische Wille da ist.