Abseits der großen Aufmerksamkeit hat die Landesregierung weitreichende Veränderungen für Beamte in Niedersachsen beschlossen und das trotz starker Kritik von Verbänden und Experten:
Nach dem neuen Gesetz entscheidet über die Entfernung aus dem Dienst, die Aberkennung des Ruhegehalts oder die Zurückstufung nun die eigene Behörde und nicht mehr ein unabhängiges Verwaltungsgericht. Dass über diese tiefgreifenden Entscheidungen zunächst kein unabhängiges Gericht mehr entscheidet, sondern die betroffene Person nach ihrer Entlassung den Klageweg beschreiten muss, gefährdet unsere rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Das Prozessrisiko wird damit den Beamtinnen und Beamten aufgebürdet und gefährdet das besondere Dienst- und Treueverhältnis des deutschen Beamtentums.
Dies geschieht dadurch, dass das Gesetz den Wegfall der Disziplinarklage und die Einführung der Disziplinarverfügung vorsieht. Das bewährte Prinzip, wonach ein Gericht über diese gravierenden Maßnahmen entscheiden muss, wird ausgehebelt und die Entscheidungsgewalt über die Entfernung aus dem Dienst praktisch in die Hände der Exekutive gelegt.
Kritisch ist zudem die vorgesehene Tattoo-Kontrolle zu sehen: Das Gesetz ermöglicht es, künftig ärztliche Untersuchungen für die Dokumentation von nicht sichtbaren Tattoos anzuordnen. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hat mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts mehr zu tun.
Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Extremisten haben im Staatsdienst keinen Platz und müssen konsequent entfernt werden. Aber dafür braucht es rechtsstaatlich saubere Verfahren und unabhängige Gerichte – keine politischen Schnellschüsse zulasten der Beamtenrechte. Statt Gerichte zu umgehen, sollte Rot-Grün endlich für eine bessere personelle Ausstattung der Justiz sorgen.
Beamte dienen nicht einer Regierung, sondern unserem Staat. Wer ihre Rechte schleift, beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dieses Gesetz ist kein Fortschritt, sondern ein gefährliches politisches Experiment, das wir entschieden ablehnen.