Niedersachsen braucht ein modernes Polizeirecht und Taser für den Streifendienst
Unsere Polizei muss auf veränderte Gefahrenlagen schnell, rechtssicher und wirksam reagieren können. Gerade bei Messerangriffen und anderen hochgefährlichen Einsatzsituationen geraten Polizeikräfte innerhalb weniger Sekunden in Situationen, in denen sie zwischen zu schwachen und sehr weitreichenden Einsatzmitteln entscheiden müssen. Allein im Jahr 2025 wurden in Niedersachsen 3.185 Messerangriffe registriert. Diese Entwicklung zeigt, dass wir unsere Polizei besser ausstatten müssen.
Wir als CDU-Fraktion wollen deshalb eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Tasern schaffen. Distanzelektroimpulsgeräte können die Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe schließen. Sie geben Polizeikräften ein zusätzliches Einsatzmittel an die Hand, um gefährliche Situationen möglichst ohne den Einsatz einer Schusswaffe zu beenden. Davon profitieren die eingesetzten Beamtinnen und Beamten, unbeteiligte Dritte und auch die betroffene Person selbst.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, Taser dann einzusetzen, wenn sich dadurch ein Schusswaffengebrauch oder ein besonders gefährlicher Schlagstockeinsatz vermeiden lässt. Auch bei einer drohenden Selbsttötung oder schweren Selbstverletzung soll ein Einsatz möglich sein. Entscheidend bleibt immer die Verhältnismäßigkeit. Die Polizei braucht aber die rechtliche Möglichkeit, in einer dynamischen Gefahrenlage das geeignete und möglichst schonende Mittel wählen zu können.
Gleichzeitig reicht es nicht, nur über Taser zu sprechen. Das Polizeirecht in Niedersachsen muss insgesamt moderner werden. Die Novelle der Landesregierung enthält zwar sinnvolle Ansätze, lässt aber an vielen Stellen wichtige Fragen offen. Deshalb fordern wir als CDU-Fraktion eine deutlich weitergehende Überarbeitung. Dazu gehören bessere rechtliche Möglichkeiten zur Videoüberwachung und zur Abwehr gefährlicher Drohnen. Auch Bodycams müssen weiteren Einsatzkräften zur Verfügung stehen können. Künstliche Intelligenz kann bei der Auswertung großer Datenmengen oder bei der Gefahrenabwehr helfen. Dafür braucht es aber klare und rechtssichere Regeln. Gleiches gilt für die elektronische Fußfessel, die wir insbesondere beim Schutz vor häuslicher Gewalt konsequenter einsetzen wollen.
Auch digitale Vermögenswerte müssen sich rechtssicher sicherstellen lassen. Kriminalität verlagert sich zunehmend in digitale Räume. Unser Polizeirecht darf dort nicht mit Instrumenten aus einer anderen Zeit arbeiten. Gleichzeitig müssen Behörden Informationen schneller und verlässlicher austauschen können, wenn das für die Gefahrenabwehr notwendig ist.
Für uns ist klar: Niedersachsen darf bei der inneren Sicherheit nicht hinter anderen Bundesländern zurückfallen. Unsere Polizei verdient ein modernes Gesetz, klare Befugnisse und eine Ausstattung, die zur heutigen Sicherheitslage passt. Besonders bei der Drohnenabwehr und bei der elektronischen Fußfessel gegen häusliche Gewalt braucht es jetzt schnelle Entscheidungen.