Wer staatliche Unterstützung erhält und arbeitsfähig ist, sollte auch einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Genau dieses Prinzip sieht das Asylbewerberleistungsgesetz bereits heute vor: Arbeitsfähige Asylbewerber können zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden, wie zum Beispiel Hilfe in der Kleiderkammer, Landschafts- und Grünpflegearbeiten oder einfache Tätigkeiten auf dem Bau- oder Wertstoffhof. Trotzdem wird diese Möglichkeit in Niedersachsen bislang nur sehr unterschiedlich genutzt. Während zahlreiche Kommunen wie die Landkreise Peine, Northeim, Osnabrück, Celle und Gifhorn sowie die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven entsprechende Konzepte beschlossen haben und weitere Kommunen nachziehen wollen, fehlt vielerorts weiterhin die notwendige Unterstützung durch das Land.
Dass die Arbeitspflicht praktikabel ist, zeigt der Blick nach Thüringen. Im Saale-Orla-Kreis wird sie bereits erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen dort zeigen, dass gemeinnützige Arbeit für eine verlässliche Tagesstruktur sorgt, die Eigenverantwortung stärkt, darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den Einstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis sorgt.
Auch in Niedersachsen sollten wir diese bestehenden Möglichkeiten konsequent nutzen. Wir wollen deshalb die Kommunen nicht alleinlassen. Das Land muss sie aktiv dabei unterstützen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen flächendeckend umzusetzen. Dazu gehört zunächst eine klare Information, dass die Arbeitspflicht bereits unmittelbar im Asylbewerberleistungsgesetz verankert ist. Daher wollen wir in aller Deutlichkeit in der Öffentlichkeit kommunizieren, dass eine konsequente Arbeitspflicht für arbeitsfähige Asylbewerberinnen und Asylbewerbern kein Mittel der Stigmatisierung, sondern Ausdruck des Prinzips „Fördern und Fordern“ ist. Wichtig ist dabei auch, dass die Personen nicht nur 80 Cent pro Stunde erhalten und damit ihr Leben finanzieren müssen. Sie erhalten unter anderem Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem und haben eine Unterkunft, in der sie versorgt werden. Wer behauptet, dass die Personen von 80 Cent pro Stunde leben müssen, blendet die Realität aus.
Es braucht zudem ein landesweites Handlungskonzept mit einheitlichen Standards und praxisnahen Musterlösungen. Kommunen sollen Unterstützung bei der Organisation geeigneter Arbeitsgelegenheiten, bei Fragen des Arbeits- und Versicherungsschutzes sowie bei der Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden, Sozialämtern und gemeinnützigen Einrichtungen erhalten. Außerdem wollen wir klare Handlungsempfehlungen für den Umgang mit unbegründeter Arbeitsverweigerung schaffen und prüfen, wie das Land die Kommunen finanziell bei der Einrichtung und Begleitung solcher Arbeitsgelegenheiten unterstützen kann. Gleichzeitig müssen Sprachkurse, Kinderbetreuung und Integrationsangebote selbstverständlich berücksichtigt werden.
Unser Ziel ist eine landesweit einheitliche und konsequente Umsetzung der bereits bestehenden Arbeitspflicht. Wer Schutz und Unterstützung erhält, soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auch für die Gemeinschaft einsetzen. Das stärkt die Integration, entlastet die Kommunen und erhöht die Akzeptanz unseres Asylsystems, denn wer die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, der sollte dafür auch etwas zurückgeben.