Frieden ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die angespannte Lage im Nahen Osten und regelmäßige hybride Angriffe wie Cyberangriffe, Drohnenüberflüge oder Sabotageanschläge zeigen deutlich: Die deutsche Sicherheitslage hat sich verändert. Sicherheit ist dabei keine Garantie, sondern eine staatliche Kernaufgabe. Dies erfordert nicht nur eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Streitkräfte, sondern auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit zivilen Institutionen, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die jüngsten Entwicklungen innerhalb der NATO, insbesondere die veränderte sicherheitspolitische Positionierung der Vereinigten Staaten von Amerika unter der neuen US-Administration machen eine eigenständige Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas erforderlich. Gerade deshalb muss Niedersachsen jetzt ergänzend zum Bund Verantwortung übernehmen und seinen Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit leisten.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Bundeswehr in Niedersachsen reagieren wir auf diese veränderte sicherheitspolitische Lage. Zeitenwende darf kein Schlagwort bleiben. Wer ernsthaft von einer neuen Sicherheitsrealität spricht, muss auch die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen schaffen, damit unsere Bundeswehr handlungsfähig ist – schnell, verlässlich und zukunftsfest.
Ein zentraler Punkt ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf dauerhaft militärisch genutzten Grundstücken. Militärische Infrastruktur darf nicht nach Maßstäben behandelt werden, die aus einer sicherheitspolitisch völlig anderen Zeit stammen. Ob im Bau-, Denkmal- oder Raumordnungsrecht: Verteidigungsrelevante Vorhaben müssen zügiger umgesetzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Wissenschaft und Forschung. Moderne Verteidigung ist ohne technologische Innovation nicht denkbar. Niedersachsen verfügt über leistungsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen – doch bislang fehlen klare gesetzliche Rahmenbedingungen für eine verlässliche Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Die bisherige Möglichkeit sogenannter Zivilklauseln schränkt diese Kooperation ein und wird der aktuellen Lage nicht mehr gerecht. Wissenschaftliche Freiheit bedeutet auch, Forschungsergebnisse für den Schutz unseres Landes und unserer Bündnispartner nutzbar zu machen.
Darüber hinaus stärken wir mit unserem Gesetzentwurf auch die sicherheitspolitische Bildung. Die Zusammenarbeit von Schulen mit der Bundeswehr, etwa durch Jugendoffiziere, trägt zur politischen Bildung und zur Aufklärung über sicherheitspolitische Zusammenhänge bei. Wer Verantwortung für den Staat übernehmen soll, muss verstehen, wie Sicherheit organisiert und verteidigt wird.
Sicherheit endet nicht an Ressort- oder Zuständigkeitsgrenzen. Bund und Länder stehen gemeinsam in der Pflicht. Niedersachsen hat im Rahmen seiner Kompetenzen die Möglichkeit – und die Verantwortung –, die Bundeswehr zu unterstützen. Dieses Gesetz ist Ausdruck von Realismus: Frieden sichern heißt heute, vorbereitet zu sein, Strukturen anzupassen und Verantwortung zu übernehmen.