Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2020 verzeichnete Niedersachsen noch 2.063 Fälle von Verbreitung von Material von Kindesmissbrauch, 2021 waren es 3.632 und 2022 bereits 4.702. Im Jahr 2023 stieg die Zahl schließlich auf 6.855 Fälle an – ein besorgniserregender Trend, der sich in der gesamten Bundesrepublik widerspiegelt. Hinter jeder einzelnen Datei steht ein echtes Verbrechen an einem Kind, das durch jede weitere Verbreitung immer wieder neu gedemütigt wird. Zwar gelingt es den Strafverfolgungsbehörden in groß angelegten Ermittlungen immer wieder, Plattformen aufzudecken und Netzwerke zu zerschlagen. Doch das Problem bleibt, dass viele Inhalte schon kurz darauf an anderer Stelle wieder im Netz auftauchen.
Aus diesem Grund wurde bereits 2011 vom Bundestag die Strategie „Löschen statt Sperren“ beschlossen, um Material von Kindesmissbrauch möglichst schnell und dauerhaft aus dem Internet zu entfernen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Hostinganbieter in der Regel zügig reagieren, wenn sie über illegale Inhalte auf ihren Servern informiert werden. Das Problem: Zahlreiche Fälle werden offenbar gar nicht erst gemeldet, etwa wegen personeller Engpässe oder unklarer Rechtsgrundlagen bei den Strafverfolgungsbehörden. Das sorgt dafür, dass dieselben Fotos und Videos weiterhin abrufbar bleiben und die Opfer nicht vor weiteren Demütigungen geschützt werden.
Um hier Abhilfe zu schaffen, sieht unser Antrag als CDU vor, dass eine zentrale Stelle mit ausreichendem Personal eingerichtet wird, die das Internet aktiv nach Material von Kindesmissbrauch durchforstet. Neue technische Hilfsmittel – insbesondere die Künstliche Intelligenz – bieten heute wirkungsvolle Möglichkeiten, verdächtiges Material automatisiert zu identifizieren. Dieses umfassende Monitoring soll es ermöglichen, Inhalte, die bereits als Kindesmissbrauch eingestuft wurden, immer wieder aufzuspüren und dauerhaft löschen zu lassen.
Zudem ist eine verlässliche Datengrundlage für die Ermittlungen entscheidend. Im Moment laufen viele Spuren ins Leere, weil die nötigen Daten zu kurz gespeichert werden und damit nicht mehr verfügbar sind, wenn die Polizei im Nachgang ermittelt. Darum soll auf Bundesebene eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen und Port-Nummern von drei Monaten eingeführt werden. Damit hätten die Strafverfolgungsbehörden ausreichend Zeit, Täterinnen und Täter aufzuspüren, ohne in die Gefahr zu laufen, dass wichtige Verbindungsdaten bereits gelöscht sind.
Schließlich zeigt die Erfahrung, dass das konsequente Entfernen solchen Materials eine unmittelbare Wirkung hat: Darknet-Foren verschwinden, sobald ihr Angebot gelöscht wird, und langjährige Nutzer geben in Chats an, ihre Aktivitäten einzustellen, weil das Risiko zu hoch wird. Damit lässt sich zumindest verhindern, dass bereits produziertes Material immer weiter kursiert und somit das Leid der Opfer immer wieder neu ausgebeutet wird. Mit dem geplanten Konzept aus spezialisierter Zentralstelle, zielgerichteter Nutzung moderner Technologien und einer angepassten Rechtsgrundlage bei den Speicherfristen könnte Niedersachsen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen leisten.
