„Einfacher, schneller und günstiger“ – mit diesem Versprechen zog der ehemalige Ministerpräsident Stephan Weil noch vor wenigen Monaten durch Niedersachsen. Und gerade erst erklärte Wirtschaftsminister Tonne: „Der Staat kann auch loslassen.“ Doch was die rot-grüne Landesregierung jetzt mit dem neuen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vorlegt, spricht eine andere Sprache: Loslassen? Vertrauen in Kommunen und Einrichtungen? Fehlanzeige. Stattdessen bringt das NGG eine neue Regulierungswelle – mit zusätzlichen Berichtspflichten, Ausschreibungsverfahren und Quotenvorgaben. Und das in einer Zeit, in der viele Stellen unbesetzt bleiben und Verwaltungsstrukturen längst am Limit arbeiten.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges Ziel, dem auch wir als CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag uns ohne jede Frage verpflichtet fühlen. Doch was die rot-grüne Landesregierung mit dem neuen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) plant, ist ein Bürokratiemonster. Statt echte Hilfe für Frauen zu leisten, etwa durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch eine Entlastung bei der Care-Arbeit oder durch gezielte Förderung in bislang männerdominierten Berufsfeldern, setzt die Landesregierung auf Kontrolle und misstrauische Detailregulierung. Das Ergebnis ist ein bürokratischer Mehraufwand, der vor allem kleinere Verwaltungseinheiten zusätzlich belastet – ohne spürbaren Mehrwert für die betroffenen Frauen.
Die verpflichtende Parität in Gremien, erweiterte Berichtspflichten und starre Quoten treffen vor allem die Kommunen, die bereits jetzt an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes hat es im Juni 2025 auf den Punkt gebracht: „Wir haben verstanden – die Landesregierung hat kein Vertrauen in die Kommunen.“ Statt Vertrauen gibt es kleinteilige Vorgaben und das, obwohl die Kommunen proaktiv beim Thema Gleichberechtigung aktiv sind. Auch die Regelungen für landesbeteiligte Unternehmen wirken willkürlich: Während wirtschaftlich geführte Einrichtungen wie Kammern mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung auskommen sollen, gelten für Sparkassen weiterhin starre Vorgaben. Diese Ungleichbehandlung lässt jede klare Linie vermissen und erzeugt berechtigten Unmut bei den Betroffenen.
Besonders bedenklich ist, dass das Gesetz an der Lebensrealität vieler Frauen vorbeigeht. Denn die genannten zentralen Ursachen für Ungleichheit bleiben vollkommen unberührt. Frauen werden sich auch künftig gegen eine Karriere entscheiden, wenn sie wissen, dass Kinder, Pflege und Haushalt allein an ihnen hängenbleiben. Da helfen auch keine Quoten und keine verpflichtenden Ausschreibungen. Und wenn junge Frauen weiter nur in bestimmte Berufsfelder gelenkt werden, statt Mut für MINT-Fächer und Führungskarrieren zu machen, wird Gleichstellung bloße Theorie bleiben.
Wir als CDU-Fraktion fordern stattdessen ein Gleichstellungsgesetz mit Augenmaß – ein Gesetz, das Frauen wirklich unterstützt, anstatt Strukturen zu überlasten. Denn echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch neue Quoten, sondern durch bessere Bedingungen im Alltag. Gleichberechtigung bedeutet für uns nicht, neue Hindernisse zu schaffen, sondern bestehende zu beseitigen.
