Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter aus dem Jahr 2021 wird schrittweise ab dem 1. August 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt und der dafür notwendige Ausbau der Infrastruktur unterstützt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Kindern bessere Bildungschancen zu ermöglichen.
Die Kommunen in Niedersachsen warten dringend auf die angekündigte Finanzierung für den Ausbau des Ganztages und einen damit verbundenen Zeitplan für eine unkomplizierte und schnelle Beantragung der Fördergelder. Im März-Plenum wurden im zweiten Nachtragshaushalt noch immer keine Mittel hinterlegt. Die Kultusministerin Frau Hamburg teilte uns auf eine dringliche Anfrage mit, dass die Gespräche noch nicht abgeschlossen wären und auch noch nicht klar sei, ob die Kommunen oder das Land für die Finanzierung zuständig sein werden. Die Kommunen können somit noch nicht rechtssicher mit der Planung des Ausbaus beginnen, da sie nicht wissen, wann und ob sie Geld erhalten werden. Zudem liegt auch noch immer kein pädagogisches Konzept vor, an dem sich die Kommunen orientieren könnten. Unter diesen Voraussetzungen werden die Kommunen den Rechtsanspruch bis zum 01. August 2026 nicht gewährleisten können. Die Kommunen brauchen endlich Klarheit und Rechtssicherheit, damit sie mit dem Ausbau beginnen können.