Als CDU-Landtagsfraktion setzen wir uns mit Nachdruck für eine gerechte Gleichstellung unserer Katastrophenschutzhelfer und Rettungsdienstmitarbeiter ein. Die Hochwassereinsätze der jüngsten Vergangenheit, insbesondere die Ereignisse rund um die Weihnachtszeit, haben uns allen erneut vor Augen geführt, wie wichtig das Engagement und die Einsatzbereitschaft dieser freiwilligen Helfer für unsere Gesellschaft sind. Wir stehen jedoch vor der Herausforderung, dass diese Ehrenamtlichen im Vergleich zu den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerkes gesetzlich unterschiedlich behandelt werden. Um diese Ungleichheit zu beseitigen, haben wir in der letzten Landtagssitzung das Helfergleichstellungsgesetz eingebracht.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die aktuellen Lücken in den Freistellungs- und Lohnfortzahlungsregelungen zu schließen. Wir möchten erreichen, dass die Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes auch auf die ehrenamtlich Tätigen im Katastrophenschutz und in den erweiterten Rettungsdiensten Anwendung finden. Eine wesentliche Neuerung wäre, dass die Freistellung von der Arbeit nicht nur in Einsatzzeiten, sondern auch für Schulungsveranstaltungen erweitert wird. Zudem sollen diejenigen, die von Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Abwehr akuter Gefahren alarmiert werden, von klar definierten Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.

Wir wollen uns für eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Engagierten im Bereich des Katastrophenschutzes einsetzen. Mit dem Helfergleichstellungsgesetz setzen wir daher ein klares Zeichen: Wir stehen hinter unseren freiwilligen Helfern, unterstützen sie und erkennen ihre unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft an. Es ist ein entscheidender Schritt hin zu einer gerechten Behandlung und stärkeren Unterstützung aller im Katastrophenschutz Engagierten.