In Niedersachsen muss der Kinderschutz höchste Priorität haben. Es ist essenziell, dass wir als Staat konkrete Maßnahmen ergreifen und nicht nur weiterhin prüfen und strukturieren. Seit über zwei Jahren warten zwei CDU-Anträge zum Kinderschutz auf ihre Umsetzung im Landtag. Diese beinhalten unter anderem die Vorratsdatenspeicherung für Verkehrs- und Standortdaten sowie Maßnahmen gegen das sogenannte Ärzte-Hopping, um Kindesmissbrauch schneller zu erkennen und zu verhindern.
Die aktuelle Debatte über den Antrag von SPD und Grünen zur Stärkung des Kinderschutzes in Niedersachsen zeigt, wie dringend unsere Vorschläge benötigt werden. Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 verzeichnet bundesweit 16.375 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Das Dunkelfeld ist weitaus größer, da viele Fälle nicht erkannt oder zur Anzeige gebracht werden. Nach Schätzungen sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder, die Opfer sexueller Gewalt durch Erwachsene sind oder wurden. In 75 Prozent der Fälle geschieht der Missbrauch im engen Familienkreis oder sozialen Umfeld.
Der rot-grüne Antrag enthält viele Prüfaufträge und allgemeine Forderungen, doch es fehlen konkrete Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen. Es ist an der Zeit, dass wir nicht nur prüfen und koordinieren, sondern endlich konkrete Maßnahmen ergreifen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Vorratsdatenspeicherung für Verkehrs- und Standortdaten. Diese Maßnahme kann oft der einzige Ermittlungsansatz sein. Unser Antrag dazu liegt seit Dezember 2022 im Landtag, auch die Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes hat diese Maßnahme ebenfalls gefordert. Datenschutz darf hier nicht zum Täterschutz werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das sogenannte Ärzte-Hopping. Um Kindesmissbrauch frühzeitig zu erkennen, müssen Ärzte Verdachtsfälle effektiv kommunizieren können. Unser Antrag zum interkollegialen Ärzteaustausch, eingereicht im September 2023, zielt genau darauf ab und wird auch seit zwei Jahren von Experten gefordert aber von Rot-Grün nicht abgestimmt.
Die digitalen Chancen und Risiken werden im Antrag von SPD und Grünen ebenfalls nicht hinreichend berücksichtigt. Ein einheitlicher und verständlicher Datenaustausch zwischen Jugendämtern ist notwendig, ebenso wie der Ausbau digitaler Beratungs- und Präventionsangebote für Täter. Vor allem im ländlichen Raum benötigen wir mobile Kriseninterventionsteams, um die geringere Verfügbarkeit von Hilfsangeboten auszugleichen. Wenn die schulischen Curricula überarbeitet werden sollen, muss auch die Medienkompetenz aufgenommen werden, damit Schülerinnen und Schüler über die Gefahren von Grooming oder der Loverboy-Methode aufgeklärt werden.
Die CDU ist bereit, gemeinsam an einem besseren Kinderschutz zu arbeiten. Vorschläge, um schnell und effektiv etwas zum Kinderschutz zu tun, liegen dem Landtag bereits vor.