Wie bereits umfassend bekannt, hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt, was ein Haushaltsloch von 17 Milliarden Euro für das Jahr 2024 zur Folge hat. In dieser Situation hatte die Bundesregierung zunächst einen Plan vorgestellt, der die Abschaffung der Agrardieselregelung vorsah – eine Entscheidung, die nach heftigen Reaktionen teilweise revidiert wurde. Jedoch soll weiterhin die Entlastung beim Agrardiesel in drei Schritten bis 2026 abgeschafft werden, was die Landwirtschaft jährlich mit zusätzlichen 450 Millionen Euro belasten würde.
Das Land Niedersachsen könnte im Bundesrat Einspruch zum aktuellen Bundeshaushalt erheben und beantragen, dass der Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion im aktuellen Plenum des Landtages einen entsprechenden Antrag gestellt. Die steuerliche Begünstigung von Agrardiesel ist in fast allen EU-Mitgliedstaaten ein wesentlicher Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu sichern. Die geplante Abschaffung stellt daher nicht nur eine enorme finanzielle Mehrbelastung dar, sondern gefährdet auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte erheblich.
Kritisch betrachten muss man an dieser Stelle auch die widersprüchlichen Aussagen von Ministerpräsident Stephan Weil. Obwohl er wiederholt die vollständige Rücknahme der geplanten Einschnitte bei der Agrardiesel-Subventionierung betont hat, handelt Niedersachsen im Bundesrat nicht entsprechend. Diese Diskrepanz zwischen Worten und Taten verstärkt nicht nur die Politikverdrossenheit unter den Bürgerinnen und Bürgern, sondern spielt auch radikalen Parteien in die Hände. Es ist bedauerlich, dass die notwendige Wende in der Agrarpolitik bisher nur in den Worten des Ministerpräsidenten zu finden ist und unser Antrag leider abgelehnt wurde. Als CDU stehen wir dagegen unmissverständlich zu unseren Landwirten!