Knapp zwei Jahre erarbeitete eine Enquetekommission in Niedersachsen Empfehlungen für eine zielgerichtete, qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung aus. Das Ergebnis der Kommission war, dass sich das vorhandene Personal auf zahlreiche Standorte und im internationalen Vergleich auf sehr viele Fälle verteilt. Dies führt zu deutlichen Qualitätsunterschieden innerhalb der Krankenhäuser. Häufig führen Kliniken Behandlungen durch, für die es ihnen an Ausstattung und Erfahrung fehlt. Zahlreiche Studien belegen, dass dies für die Patientinnen und Patienten gefährlich sein kann. Es ist somit entscheidend, in das fachlich richtig ausgestattete Krankenhaus zu gelangen und nicht in das am schnellsten erreichbare. Die Enquetekommission hat in ihrem Abschlussbericht betont, dass eine Weiterentwicklung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft dringend notwendig ist. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurde das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) überarbeitet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, eine zeitgemäße und qualitätsorientierte Gesamtversorgungsplanung zu gewährleisten.

Leider geriet die Umsetzung dieser Pläne durch die Bundesbestrebungen eine eigene Krankenhausreform zu erarbeiten ins Stocken. Das Warten auf eine Bundeslösung verursacht Stillstand und kostet wertvolle Zeit und Ressourcen. Niedersachsen kann es sich nicht leisten, weiter auf den Bund zu warten. Wir müssen unsere eigenen Möglichkeiten nutzen, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern. Deshalb fordern wir als CDU-Fraktion mit einem Antrag die Landesregierung auf, die Verordnung nach § 34 NKHG umgehend umzusetzen und die Strukturveränderungen der Krankenhäuser aktiv zu begleiten und zu fördern.

Nach dieser Verordnung werden die Krankenhäuser nach Leveln eingeteilt. Je höher ein Versorgungslevel ist, desto vielfältigere und anspruchsvollere Behandlungen können durchgeführt werden. Durch die Einteilung der Krankenhäuser kann eine flächendeckende Grund- und Regelversorgung in Niedersachsen bis zur Umsetzung der Bundesreform sichergestellt werden. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass Krankenhäuser unkontrolliert Insolvenz anmelden müssen und damit die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser muss zudem sichergestellt sein, um Klinik-Insolvenzen zu vermeiden. Falls die Finanzengpässe der Krankenhäuser auf Bundesebene nicht gelöst werden, müssen wir auf Landesebene Alternativen wie Landesbürgschaften entwickeln und umsetzen.

Niedersachsen hat durch die Enquetekommission bereits einen zielführenden Weg eingeschlagen. Die Umsetzung der Empfehlungen und die Konkretisierung der Strukturen dürfen nicht weiter hinausgezögert werden. Es ist Zeit, unsere eigenen Planungsentscheidungen zu treffen und die Empfehlungen des Landtags umzusetzen, um die medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern.