Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erleiden jährlich etwa 60.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Bemerkenswert ist, dass diese alarmierende Statistik die dritthäufigste Todesursache in Deutschland darstellt, direkt nach Krebs- und anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Tragischerweise überleben nur etwa 10% der betroffenen Personen.

Wie der Jahresbericht 2021 des Deutschen Reanimationsregisters zeigt, treten 65,4% dieser Vorfälle am Wohnort, 19,6% in der Öffentlichkeit und 15% an anderen Einsatzorten außerhalb des Krankenhauses auf. Unglücklicherweise wird trotz einer kontinuierlichen Verbesserung im Laufe der Jahre, immer noch in lediglich 40% aller Fälle eine Reanimation durch Laien eingeleitet. Eine schnelle und kompetente Herzdruckmassage kann entscheidend sein, um das Leben einer Person zu retten, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten hat. Laut der Deutschen Herzstiftung kann diese einfache Maßnahme auch ohne Mund-zu-Mund-Beatmung geschehen. Bei der Reanimation durch Laien wird diese sogar empfohlen.

Angesichts dieser Umstände haben wir einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht, indem wir eine verpflichtende Schulung im Unterricht in Wiederbelebungsmaßnahmen fordern.

Der Antrag baut auf dem Programm „Herzensretter und Lebensretter“ auf und kann ab dem 7. Jahrgang in Niedersachsen verpflichtend umgesetzt werden. Dieses von Ärzten empfohlene Konzept, das auf die „Wiederbelebung nur mit Drücken“ setzt, wurde bereits von Rettungsdiensten entwickelt und erprobt. Das Besondere an diesem Programm: Die Vermittlung der Inhalte lehren vor allem Schüler ihren Mitschülern, was die Belastung für die Lehrkräfte minimal hält.

Für die Umsetzung des Antrages muss das Kerncurriculums ab dem 7. Jahrgang mit dem Schwerpunkt auf der korrekten Erkennung eines Herz-Kreislauf-Stillstands, dem Absetzen eines Notrufs und der Durchführung einer korrekten Herzdruckmassage ergänzt werden. Darüber hinaus werden finanzielle Mittel für die Bereitstellung von Wiederbelebungspuppen an den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen notwendig.

Mit einer Prüfung des EU-Projekts „LIFEFORCE – Vorschulung von Grundschülerinnen und Grundschülern in Wiederbelebung“ wollen wir zudem die Ausweitung grundlegender und pädagogisch angepasster Wiederbelebungsmaßnahmen auf niedersächsische Grundschulen erörtern.

Unsere Bemühungen basieren auf den Erkenntnissen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin, die über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg untersuchte, ab welchem Alter die Vermittlung von Wiederbelebung erfolgreich und nachhaltig sein kann. Aufgrund dieser Ergebnisse empfahl die Kultusministerkonferenz 2014, Wiederbelebungsmodule ab dem 7. Jahrgang einzuführen und die Lehrkräfte entsprechend zu schulen. Dieser Empfehlung sind bereits einige Bundesländer wie Thüringen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern gefolgt.

Indem wir diese Bemühungen fortsetzen und auch in Niedersachsen einführen, hoffen wir, die Überlebensrate von Herz-Kreislauf-Stillständen in Deutschland signifikant zu erhöhen und die allgemeine Gesundheitskompetenz unserer Bevölkerung zu verbessern.